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Beitrag vom April 2007

      Wasserschutzzone

Ein Teil von Buckow-Ost gehört zur erweiterten Wasserschutzzone III B. Wie weit sich diese Zone erstreckt, ersehen Sie aus der folgenden Karte:



Innerhalb dieser Schutzzone ist auch der private Grundstücksbesitzer Einschränkungen unterworfen, die wir hier auszugsweise bekannt geben:


Untersagt sind

der Umgang mit grundwassergefährdenden Stoffen, sofern das Risiko besteht, daß diese in den Boden einsickern könnten;

Bohrungen zur Erschließung von Grundwasser, sofern diese nicht der Notwasserversorgung, der Gartenbewässerung oder der Grundwasserabsenkung bei Baumaßnahmen dienen;

die Nutzung von Erdwärme;

die Verwendung und auch die ungeschützte Lagerung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln im Freien;

die Verwendung von mineralischen und auch natürlichen Düngemitteln im Freien außerhalb der Vegetationsperiode vom 1. März bis 31. Oktober;

jegliche Wartung, Reparatur und Reinigung von Kraftfahrzeugen und Maschinen auf wasserdurchlässigen Flächen;

die Errichtung von KFZ-Stellflächen, sofern diese wasserdurchlässig sind;

Betreiber von Abwasseranlagen haben diese auf ihre Kosten im 20-Jahres-Turnus auf Dichtheit überprüfen zu lassen ( gilt nicht für reine Regenwasseranlagen ).


Bitte beachten Sie, daß wir hier nur die für private Haushalte wichtigsten Regelungen nach dem Stand von 2007 aufgeführt haben. Die vollständigen Bestimmungen finden Sie in der „Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Wasserwerke Johannisthal und Altglienicke vom 31.8.1999“ ( uff! ).


Durch Verkehrszeichen wird auf den Beginn der Wasserschutzzone III B leider nicht hingewiesen, was durchaus zu Irritationen bei den Anwohnern führen kann. Erst der Beginn der Schutzzone III A ( z. B. in Höhe des Rudower Orchideenwegs und Seidelbastwegs ) wird durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet:
Verkehrszeichen 354, Wasserschutzgebiet Das Zeichen mahnt Fahrzeugführer, die wassergefährdende Stoffe geladen haben, sich besonders vorsichtig zu verhalten.

 

 

Verkehrszeichen 269, Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender LadungWo in unmittelbarer Nähe der Förderbrunnen im Bereich des Königsheidewegs die Schutzzone II auf der Treptower Seite des Teltowkanals beginnt, verbietet sogar das Zeichen 269 Fahrzeugen mit wassergefährdender Ladung die Durchfahrt.

 

Das Wasserschutzgebiet in Buckow-Ost und den angrenzenden Gebieten von Britz, Rudow und Treptow ist die Schutzzone rund um die Grundwasserförderanlagen in Johannisthal. Zwar wird das seit 1901 bestehende Wasserwerk Johannisthal derzeit nicht zur Grundwasserförderung genutzt, es wird aber neu aufgebaut und soll nach dem Wasserversorgungskonzept 2040 der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz im Jahr 2014 wieder in Betrieb genommen werden. Wenn dennoch zwischenzeitlich die Schutzbestimmungen in diesem Gebiet nicht aufgehoben wurden, so ist der Grund hierfür in der sehr langsamen Fließgeschwindigkeit des Grundwassers zu suchen: heute am Rand der Zone III B versickerte Schadstoffe brauchen Jahre bis sie zur Schöpfstelle geflossen sind und könnten so auch noch 2014 in unser Trinkwasser gelangen.

Weiterführende Informationen geben Ihnen die Berliner Wasserbetriebe und die Senatsumweltverwaltung.

Le

     

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